Stand April 2019
Diese Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Abweichungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart werden. es wird ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB kontrahiert. Geschäftsbedingungen vom Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
Soweit Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSCHG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Der Auftraggeber/Kunde nimmt mit Auftragserteilung ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Auftragnehmerin im Bereich Inneneinrichtung, Dekoration, Beratung und Konzeption tätig ist. Der Auftraggeber/Kunde wird von der Auftragnehmerin während des gesamten Design und Bauprozesses koordinativ begleitet. Der Auftraggeber/Kunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Auftragnehmerin nicht als Generalunternehmer tätig wird, sohin die Beauftragungen vom Kunden an die erforderlichen Professionisten auf direktem Wege erfolgt und, dass die Auftragnehmerin nicht als Baumeister isd § 99 abs. 1 zi 5 GEWO, als Ingenieurbüro isd § 134 abs. 1 GEWO oder als Architektin tätig wird. Die Leistungen der Auftragnehmerin umfassen insbesondere die Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten, jedoch keine Planungstätigkeiten und keine Vertretung gegenüber den Baubehörden, welche Tätigkeiten den oben genannten Professionisten vorbehalten wären.
Die Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Selbiges gilt auch für Kostenvoranschläge. Für vom Auftraggeber/Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht umfasst sind, besteht jedenfalls ein Anspruch auf angemessenes Entgelt. Mehrleistungen oder Änderungswünsche des Auftraggebers/Kunden, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden daher nach Aufwand gesondert verrechnet.
Die Auftragnehmerin haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schadenersatz. Der Höhe nach ist ein allfälliger Schadenersatz mit der Höhe des Werklohns begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegen Werklohnansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder anerkannt.
Die Anwendbarkeit des § 934 ABG wird ausgeschlossen.
Werden im Rahmen eines Auftrags vom Auftraggeber/Kunden Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt, leistet er dafür Gewähr, dass durch die Verwendung dieser Unterlagen gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Entwürfe, Zeichnungen, Modelle und Texte, die von der Auftragnehmerin hergestellt worden sind, sind urheberrechtlich geschützt und bleiben mit allen rechten in deren Eigentum. Die Übertragung von Eigentums- und Urheberrechten bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
Die Auftragnehmerin ist zum vorzeitigen Vertragsrücktritt berechtigt, sofern der Auftraggeber/Kunde den zügigen Projektfortschritt dadurch behindert, dass er in Ansehung der von der Auftragnehmerin erstatteten Gestaltungsvorschläge keine Entscheidungen trifft bzw. keine Beauftragungen der jeweiligen Professionisten vornimmt. Der Anspruch auf Werklohn der Auftragnehmerin bleibt in diesem falle der vorzeitigen berechtigten Vertragsbeendigung jedenfalls aufrecht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.